Aktuell

Liebe Senioren,

hiermit möchte ich Euch recht herzlich zu „Zwiebelkuchen und Federweißer“  einladen. Wer Lust und Zeit hat, kommt am Freitag, den 08. Oktober 2021, um 17.00 Uhr ins Gemeindehaus Laubach.  Um besser planen zu können, bitte ich um Anmeldung bis zum 05.10.21 (Tel. 401942). Ursula und ich freuen sich auf Euch.

Gabi Bohn, Seniorenbeauftragte

 

26.CoBeLVO vom 08.09.21

 

Erste Landesverordnung

zur Änderung der Sechsundzwanzigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
Vom XX. September 2021

Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 28 a Abs. 1 und den §§ 29 und 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341), BS 2126-10, wird verordnet:

Artikel 1

Die Sechsundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. September 2021 (GVBl. S. 504, BS 2126-13) wird wie folgt geändert:

  1. In § 5 Abs. 3 Satz 7 werden die Worte „gelten zur Zugangssteuerung eine Vorausbuchungspflicht und“ durch das Wort „gilt“ ersetzt.
  2. Dem § 12 Abs. 1 wird folgender Satz 4 angefügt:

„Findet die Sportausübung in einer Gruppe statt, die ausschließlich aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre besteht, können abweichend von Satz 3 unabhängig von der erreichten Warnstufe stets bis zu 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.“

  1. Dem § 16 Abs. 6 wird folgender Satz 4 angefügt:

„Findet der außerschulische Musik- und Kunstunterricht  in einer Gruppe statt, die ausschließlich aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre besteht, können abweichend von Satz 3 unabhängig von der erreichten Warnstufe stets bis zu 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.“

  1. Dem § 17 Abs. 2 wird folgender Satz 4 angefügt:

„Findet der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur in einer Gruppe statt, die ausschließlich aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre besteht, können abweichend von Satz 3 unabhängig von der erreichten Warnstufe stets bis zu 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.“

  1. § 18 Abs. 6 wird wie folgt geändert:
  2. a) Satz 1 wird wie folgt geändert:
  3. aa) In Nr. 1 werden die Worte „11. Juni 2021 (GVBl. S. 389, BS 2126-17)“ durch die Worte „17. September 2021 (GVBl. S. xxx, BS xxxx-xx) ersetzt.
  4. bb) Nach den Worten „dürfen die Einrichtung nur“ werden die Worte „nach Beendigung der Absonderung und“ eingefügt.
  5. b) In Satz 3 wird die Zahl „elften“ durch die Zahl „fünften“ und die Zahl „14.“ durch die Zahl „siebten“ ersetzt.
  6. In § 25 Satz 1 Nr. werden die Worte „die Vorausbuchungspflicht oder“ gestrichen.
  7. Die Anlage 1 erhält die aus Anlage I zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am xx. September 2021 in Kraft.

Mainz, de xx. September 2021

 

Der Minister

für Wissenschaft und Gesundheit

 

Sitzung des Gemeinderates

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Laubach am Mittwoch, den 11. August 2021, um 19.00 Uhr im großen Saal  des Gemeindehauses Laubach.

 

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates
  2. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der letzten Sitzung
  3. Meinungsaustausch zur Entwicklung eines neuen Neubaugebietes an Hand der Vorkonzepte vom Planungsbüro Berres
  4. Meinungsaustausch über die Gestaltung der Kommunikationsfläche „In den Possewiesen“
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Vereinbarung „Sonderpakt Wald“
  6. Beratung und Beschlussfassung über die Positionierung der Boule-Bahn auf einem Gemeindegrundstück. Erstellen einer Nutzungsvereinbarung.
  7. Stellungnahme zu einem Bauantrag
  8. Anfragen, Anregungen und Mitteilungen

Nichtöffentliche Sitzung:

  1. Genehmigung der nicht öffentlichen Niederschrift  der letzten Sitzung
  2. Personalangelegenheiten
  3. Anfragen, Anregungen und Mitteilungen

 

Ewald Nick, 1. Beigeordneter

Sitzung des Gemeinderates

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Laubach am Mittwoch, den 14. Juli 2021, um 19.00 Uhr im großen Saal  des Gemeindehauses Laubach.

 

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates
  2. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der letzten Sitzung
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe folgender Gewerke Gemeindehaussanierung:
  • Rohbau- und Rückbauarbeiten.
  • Zimmerer-und Stahlbauarbeiten
  • Dachdecker-und Gerüstbauarbeiten
  • Fenster- und Fassadenarbeiten
  1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen „Breitbandversorgung im Rhein-Hunsrück-Kreis“ nach § 67 Abs.4 GemO (Graue-Flecken-Programm)
  2. Meinungsaustausch zum Thema „Elektro-Dorf-Auto“
  3. Anfragen, Anregungen und Mitteilungen

Nichtöffentliche Sitzung:

  1. Genehmigung der nicht öffentlichen Niederschrift  der letzten Sitzung
  2. Personalangelegenheiten
  3. Anfragen, Anregungen und Mitteilungen

 

Karl Heinz Bohn, Ortsbürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Laubach am Mittwoch, den 23. Juni  2021, um 19.00 Uhr im großen Saal  des Gemeindehauses Laubach.

 

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates
  2. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der letzten Sitzung
  3. Gemeindehaussanierung dritter Bauabschnitt
  4. Anfragen, Anregungen und Mitteilungen

Nichtöffentliche Sitzung:

  1. Genehmigung der nicht öffentlichen Niederschrift  der letzten Sitzung
  2. Anfragen, Anregungen und Mitteilungen

 

Karl Heinz Bohn, Ortsbürgermeister